Mieten-FAQ

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Wir haben die Antwort auf Ihre Fragen

Der Abschluss eines Mietvertrages bringt viele Fragen mit sich. In unserem FAQ beantworten wir die meistgestellten Fragen rund um die Themen Mietvertrag und Umzug. Sollten Sie zu Ihrer Frage nicht die passende Antwort finden, dann fragen Sie uns einfach über das Kontakformular am Ende der Seite.

Unsere FAQ

Wie läuft der Vertragsabschluss ab?

Sobald Sie uns alle notwendigen Unterlagen vorgelegt haben, kann der Mietvertrag abgeschlossen werden. In einem persönlichen Gespräch bei uns im Büro oder am Telefon klären wir selbstverständlich sämtliche Fragen, die den Vertrag betreffen. Danach erstellen wir den Mietvertrag und lassen Ihnen diesen postalisch in zweifacher Ausfertigung zum Sichten und Unterschreiben zukommen. Alternativ können Sie den Mietvertrag auch gerne bei uns im Büro unterzeichnen. Wir werden uns schon einig. Eine Übersicht über den Ablauf von Ihrer Anfrage bis zum Vertrag finden Sie hier.

Welche Unterlagen werden von mir für den Vertragsabschluss benötigt?

Um mit Ihnen einen Mietvertrag abschließen zu können, benötigen wir von Ihnen einen ausgefüllten Interessentenbogen, eine SCHUFA-Auskunft und eine Kopie Ihres Personalausweises. Diese Unterlagen können Sie uns in Papierform oder per E-Mail zusenden.

Wann kann ich einziehen?

Wir verstehen, dass sie schnellstmöglich einziehen möchten. Vorher fertigen wir gemeinsam mit Ihnen ein Übergabeprotokoll an und überreichen Ihnen die Schlüssel bei einem persönlichen Termin mit einer Person aus unserem Team. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Schlüsselübergabe nicht zwischen Ihnen und dem Vormieter oder der Vormieterin direkt stattfinden kann. Wir können in dem Fall den Zustand beim Aus- bzw. Einzug nicht dokumentieren, wodurch es unter Umständen zu Schwierigkeiten bei der Kautionsabrechnung kommen könnte.

Wie kann ich mich beim Bürgerbüro anmelden?

Nachdem die Schlüsselübergabe erfolgt ist, können Sie sich beim Bürgerbüro im Neuen Rathaus anmelden. Die dazu benötigte Wohnungsgeberbestätigung senden wir als Ihr neuer Vermieter nach der Schlüsselübergabe direkt per E-Mail an das Bürgerbüro. Sie können so flexibel und selbstständig einen Termin beim Bürgerbüro vereinbaren und brauchen das Formular nicht zusätzlich bei uns anzufordern. Und Sie können es nicht zu Hause vergessen.

Wie kann ich meinen bestehenden Mietvertrag kündigen?

Wenn Sie bis zum dritten Werkvertrag eines Monats kündigen, endet der Vertrag zum Ende des übernächsten Monats. Es handelt sich hierbei um die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Bitte beachten Sie, dass die Kündigung schriftlich, also mit originaler Unterschrift, bei uns eingehen muss, damit sie wirksam ist. Eine Kündigung per Mail reicht folglich nicht aus.

Mietverträge über Stellplätze oder Garagen können mit einer vierwöchigen Kündigungsfrist zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung muss spätestens am letzten Werktag vor Beginn der Frist schriftlich bei uns eingegangen sein.

Wie läuft das mit dem Stromvertrag?

Strom müssen Sie als Mieter*in grundsätzlich selbst anmelden. Die Zählerstände werden bei der Schlüsselübergabe mit uns abgelesen und im Übergabeprotokoll dokumentiert.

Ist Gas im Vertrag enthalten?

Sollte die von Ihnen angemietete Wohnung über eine Gasetagenheizung verfügen, müssen Sie zusätzlich einen Vertrag für die Gasversorgung abschließen. Die Zählerstände werden bei der Schlüsselübergabe abgelesen und im Übergabeprotokoll dokumentiert. Verfügt das Haus über eine Zentralheizung, werden die Heizkosten direkt durch uns abgerechnet und Sie benötigen keinen zusätzlichen Vertrag.

Wer kümmert sich um Telefon und Internet?

Die Verträge über Telefon und Internet müssen Sie eigenhändig abschließen. Unsere Wohnungen verfügen über einen DSL-Anschluss und in der Regel auch über einen Multimedia-Anschluss.

Muss ich einen TV-Vertrag abschließen?

In der Regel verfügen unsere Wohnungen über einen Kabelanschluss, für den wir als Vermietende bereits einen Basisvertrag abgeschlossen haben. Die notwendigen Informationen erhalten Sie gemeinsam mit dem Mietvertrag.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich eine Reparaturmeldung habe?

Muss eine Reperatur bei Ihnen durchgeführt werden, können Sie uns diese über unser Kontaktformular weiter unten auf der Seite melden. Oder Sie rufen einfach an.

Darf ich mir Haustiere anschaffen?

Die Haltung von Kleintieren wie Kaninchen oder Vögeln ist in unseren Wohnungen ohne Einschränkungen erlaubt. Sollten Sie sich eine Katze oder einen Hund anschaffen wollen, müssen wir Ihren Plänen zustimmen.

Kontaktieren Sie uns

Die Antwort auf Ihre Frage ist nicht dabei? Kein Problem. Schreiben Sie uns gern eine Nachricht über das Kontaktformular. Wir melden uns bei Ihnen.

Kontakt Form (#2)

Nähere Informationen zu unserer Datenverarbeitung
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