Verwalten-FAQ

Verwalten-FAQ ewg-einbeck

Vielleicht
hilft das weiter

Die Themen Fremdverwaltung, WEG-Verwaltung und Sondereigentumsverwaltung sind vielfältig. Wir haben die meistgestellten Fragen gesammelt und hier für Sie beantwortet. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, melden Sie sich gern bei uns.

Unser Verwalten-FAQ

Ich möchte meine Eigentumswohnung vermieten. Kann mich die ewg bei der Suche nach Mieter*innen oder bei der Betriebskostenabrechnung unterstützen?

Selbstverständlich unterstützen wir Sie dabei gern. Wir verfügen aufgrund unserer langjährigen Erfahrung über das nötige Know-how im Bereich Sondereigentumsverwaltung. Weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen in dem Bereich finden Sie hier.

Ich bin Mieter*in einer Eigentumswohnung und habe ein Anliegen. An wen kann ich mich wenden?

Wenn Sie den Mietvertrag über uns abgeschlossen haben, sind wir in der Regel auch weiterhin Ihr*e Ansprechpartner*in für alle Angelegenheiten rund um Ihre Wohnung. Nutzen Sie zur Kontaktaufnahme bitte das Kontaktformular am Ende der Seite. Sollten Sie den Mietvertrag direkt mit der Eigentümerin oder dem Eigentümer abgeschlossen haben, wenden Sie sich bitte direkt dorthin. Notfälle (Ausfall der Zentralheizung, Wasserschäden etc.) können Sie natürlich auch vorab an uns melden.

Wir sind eine Eigentümer*innengemeinschaft und suchen jemanden Neues für die Verwaltung. An wen können wir uns wenden?

Schön, dass Sie an unserer Dienstleistung „WEG-Verwaltung“ interessiert sind. Unser Team aus der WEG-Verwaltung gibt Ihnen gerne weitere Informationen.

Wo wird festgelegt, welche Leistungen die ewg für unsere Eigentümer*innengemeinschaft erbringt?

Unser Leistungsspektrum wird im Verwaltervertrag festgelegt, den die ewg mit der jeweiligen Gemeinschaft geschlossen hat. Darüber hinaus gelten natürlich auch die Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG).

Was ist alles im Hausgeld enthalten?

In der Regel sind im monatlich zu entrichtenden Hausgeld die Kosten enthalten, die für die laufende Bewirtschaftung des Objektes anfallen. Das sind zum Beispiel Wohngebäudeversicherung, aber auch die Kosten für Treppenhausbeleuchtung oder Wasserversorgung. Sollte das Objekt über eine Zentralheizung verfügen, so fallen auch die Heizkosten darunter. Die tatsächlich angefallenen Kosten werden nach Jahresende in der Hausgeldabrechnung zusammengestellt.

Was ist nicht im Hausgeld enthalten?

Nicht im Hausgeld enthalten sind unter anderem Abgaben wie die Grundsteuer, Kosten für den privaten Strom-, Telefon- oder Internetanschluss sowie eine Hausratversicherung.

Wann erhalte ich meine Hausgeldabrechnung?

Die Hausgeldabrechnung wird von uns in der ersten Jahreshälfte für das zurückliegende Jahr erstellt. Nachdem die Abrechnung erstellt wurde, erfolgt die Belegprüfung durch den Beirat und anschließend erhalten Sie Ihre Abrechnung. Da die Erstellung der Abrechnung von internen und externen Abläufen beeinflusst ist, können wir Ihnen nicht immer ein konkretes Datum nennen. Wir sind aber immer bestrebt, die Abrechnung so zeitnah wie möglich zu erstellen.

Meine Abrechnung weist ein Guthaben aus. Wann bekomme ich dieses Guthaben erstattet?

Die Abrechnung muss per Versammlungsbeschluss von der Eigentümer*innengemeinschaft genehmigt werden. Nach Beschlussfassung sind die Guthaben bzw. Fehlbeträge fällig. Im Anschluss an die Versammlung werden die Guthaben ausgezahlt oder mit dem nächsten Hausgeldeinzug verrechnet.

Welche Bedeutung hat der Wirtschaftsplan?

Im Wirtschaftsplan werden die zu erwartenden Ausgaben der Gemeinschaft in einem Abrechnungsjahr dargestellt. Auf Basis der prognostizierten Kosten wird dann für jede*n einzelne*n Eigentümer*in der Hausgeldbetrag errechnet, der nach Beschlussfassung als monatlicher Abschlag zu zahlen ist. Die tatsächlich angefallenen Kosten werden dann in der Hausgeldabrechnung zusammengestellt.

Ich möchte mein Hausgeld per Lastschrift einziehen lassen. An wen soll ich mich wenden?

Hier können Sie das Lastschriftmandat für das SEPA-Verfahren herunterladen. Senden Sie dieses Formular einfach anschließend ausgefüllt an das WEG-Team.

Ich habe ein Anliegen, das auf der nächsten Eigentümer*innenversammlung besprochen werden soll. An wen soll ich mich wenden?

Bitte teilen Sie Ihr Anliegen möglichst frühzeitig dem WEG-Team mit. Sollte Ihr Anliegen einen Versammlungsbeschluss erfordern, werden wir einen entsprechenden Tagesordnungspunkt auf der nächsten Versammlung ansetzen. Eine möglichst frühzeitige Mitteilung ermöglicht es uns, eventuelle Rückfragen, Ausschreibungen oder Angebote optimal vorzubereiten und somit einen konstruktiven Verlauf der Eigentümer*innenversammlung zu ermöglichen. Bitte beachten Sie, dass Anträge für die Eigentümer*innenversammlung, die uns innerhalb der Einladungsfrist erreichen (i.d.R. drei Wochen vor der Versammlung), nicht mehr berücksichtigt werden können.

Ich möchte eine Reparatur melden. Wer hilft mir weiter?

Sofern es sich um einen Schaden am Gemeinschaftseigentum handelt, melden Sie Schäden bitte bei unserem WEG-Team. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob es sich um Gemeinschafts- oder Sondereigentum handelt, gibt Ihnen unser WEG-Team gerne Auskunft.

In meiner vermieteten Eigentumswohnung findet ein Mieter*innenwechsel statt. Was ist zu tun?

Bitte teilen Sie dem WEG-Team Mieter*innenwechsel und Personenzahländerungen schriftlich oder per E-Mail zeitnah mit, um eine korrekte Abrechnung zu gewährleisten.

Kontaktieren Sie uns

Sie finden hier keine Antwort auf Ihre speziefische Frage zum Thema Verwalten? Schreiben Sie uns eine Nachricht. Wir melden uns bald bei Ihnen.

Kontakt Form (#2)

Nähere Informationen zu unserer Datenverarbeitung
finden Sie hier.

magnifier
linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram