Verwalten-FAQ

Vielleicht
hilft das weiter
Die Themen Fremdverwaltung, WEG-Verwaltung und Sondereigentumsverwaltung sind vielfältig. Wir haben die meistgestellten Fragen gesammelt und hier für Sie beantwortet. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, melden Sie sich gern bei uns.
Unser Verwalten-FAQ
Selbstverständlich unterstützen wir Sie dabei gern. Wir verfügen aufgrund unserer langjährigen Erfahrung über das nötige Know-how im Bereich Sondereigentumsverwaltung. Weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen in dem Bereich finden Sie hier.
Wenn Sie den Mietvertrag über uns abgeschlossen haben, sind wir in der Regel auch weiterhin Ihr*e Ansprechpartner*in für alle Angelegenheiten rund um Ihre Wohnung. Nutzen Sie zur Kontaktaufnahme bitte das Kontaktformular am Ende der Seite. Sollten Sie den Mietvertrag direkt mit der Eigentümerin oder dem Eigentümer abgeschlossen haben, wenden Sie sich bitte direkt dorthin. Notfälle (Ausfall der Zentralheizung, Wasserschäden etc.) können Sie natürlich auch vorab an uns melden.
Schön, dass Sie an unserer Dienstleistung „WEG-Verwaltung“ interessiert sind. Unser Team aus der WEG-Verwaltung gibt Ihnen gerne weitere Informationen.
Unser Leistungsspektrum wird im Verwaltervertrag festgelegt, den die ewg mit der jeweiligen Gemeinschaft geschlossen hat. Darüber hinaus gelten natürlich auch die Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG).
In der Regel sind im monatlich zu entrichtenden Hausgeld die Kosten enthalten, die für die laufende Bewirtschaftung des Objektes anfallen. Das sind zum Beispiel Wohngebäudeversicherung, aber auch die Kosten für Treppenhausbeleuchtung oder Wasserversorgung. Sollte das Objekt über eine Zentralheizung verfügen, so fallen auch die Heizkosten darunter. Die tatsächlich angefallenen Kosten werden nach Jahresende in der Hausgeldabrechnung zusammengestellt.
Nicht im Hausgeld enthalten sind unter anderem Abgaben wie die Grundsteuer, Kosten für den privaten Strom-, Telefon- oder Internetanschluss sowie eine Hausratversicherung.
Die Hausgeldabrechnung wird von uns in der ersten Jahreshälfte für das zurückliegende Jahr erstellt. Nachdem die Abrechnung erstellt wurde, erfolgt die Belegprüfung durch den Beirat und anschließend erhalten Sie Ihre Abrechnung. Da die Erstellung der Abrechnung von internen und externen Abläufen beeinflusst ist, können wir Ihnen nicht immer ein konkretes Datum nennen. Wir sind aber immer bestrebt, die Abrechnung so zeitnah wie möglich zu erstellen.
Die Abrechnung muss per Versammlungsbeschluss von der Eigentümer*innengemeinschaft genehmigt werden. Nach Beschlussfassung sind die Guthaben bzw. Fehlbeträge fällig. Im Anschluss an die Versammlung werden die Guthaben ausgezahlt oder mit dem nächsten Hausgeldeinzug verrechnet.
Hier können Sie das Lastschriftmandat für das SEPA-Verfahren herunterladen. Senden Sie dieses Formular einfach anschließend ausgefüllt an das WEG-Team.
Bitte teilen Sie Ihr Anliegen möglichst frühzeitig dem WEG-Team mit. Sollte Ihr Anliegen einen Versammlungsbeschluss erfordern, werden wir einen entsprechenden Tagesordnungspunkt auf der nächsten Versammlung ansetzen. Eine möglichst frühzeitige Mitteilung ermöglicht es uns, eventuelle Rückfragen, Ausschreibungen oder Angebote optimal vorzubereiten und somit einen konstruktiven Verlauf der Eigentümer*innenversammlung zu ermöglichen. Bitte beachten Sie, dass Anträge für die Eigentümer*innenversammlung, die uns innerhalb der Einladungsfrist erreichen (i.d.R. drei Wochen vor der Versammlung), nicht mehr berücksichtigt werden können.
Sofern es sich um einen Schaden am Gemeinschaftseigentum handelt, melden Sie Schäden bitte bei unserem WEG-Team. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob es sich um Gemeinschafts- oder Sondereigentum handelt, gibt Ihnen unser WEG-Team gerne Auskunft.
Bitte teilen Sie dem WEG-Team Mieter*innenwechsel und Personenzahländerungen schriftlich oder per E-Mail zeitnah mit, um eine korrekte Abrechnung zu gewährleisten.
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